AGB - Strompreisbremse

AGB

Ergänzende Bedingungen der Aplus Energy GmbH für die Ostrom Strompreisbremse

Version: 21.05.2025

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Bedingungen für die Ostrom Preisbremse der Aplus Energy GmbH gelten zusätzlich bzw. abweichend zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aplus Energy GmbH für die Lieferung von Strom („AGB Strom").

2. Besondere Regelungen für die Ostrom Preisbremse

2.1. Wer kann die Ostrom Preisbremse nutzen?
Die Ostrom Preisbremse ist ein Zusatzmodul, das Ostrom ergänzend zu ausgewählten Tarifen anbietet (aktuell: SimplyFair Tarif sowie die Schwestertarife des SimplyFair Tarifs gemäß Nr. 4.3.5 der AGB Strom) und das von Kundinnen und Kunden dazugebucht werden kann. Die Ostrom Preisbremse steht in diesen ausgewählten Tarifen allen Kundinnen und Kunden zur Verfügung, deren voraussichtlicher Jahresstromverbrauch unter 15.000 kWh liegt. Personen mit anderen Tarifen, insbesondere dem SimplyDynamic Tarif, können dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Ostrom behält sich das Recht vor, Kundinnen und Kunden aufgrund der oben genannten Kriterien abzulehnen. Zudem können Personen, deren Arbeitspreis bei Vertragsabschluss bereits über der jeweils gültigen maximalen Preisobergrenze (siehe Ziffer 2.2) liegt, das Angebot nicht in Anspruch nehmen.

2.2. Wie funktioniert die Ostrom Preisbremse?
Die Ostrom Preisbremse legt eine maximale Preisobergrenze für den regulären Arbeitspreis innerhalb des jeweiligen von Kundinnen und Kunden gebuchten Tarifs fest („Preisgrenze“). Die Höhe der Preisgrenze ergibt sich aus dem jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. dem Preisblatt der Ostrom Preisbremse. Das Startdatum ist in 2.3. geregelt. Wenn für einen von Kundinnen und Kunden gebuchten Tarif die Ostrom Preisbremse aktiviert ist, gilt entweder der Arbeitspreis des gebuchten Tarifs oder die vereinbarte Preisgrenze – dabei wird stets der günstigere der beiden Beträge als zu zahlender Arbeitspreis angewendet. Die Ostrom Preisbremse gilt unabhängig von einer Preisgarantie des gebuchten Tarifs.

2.3. Wie lange gilt die Ostrom Preisbremse?
Die Preisbremse gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Bei einer Buchung im Rahmen eines neuen Stromvertrags ist entweder das Datum des Vertragsschlusses oder der Beginn der Belieferung ausschlaggebend – maßgeblich ist das frühere der beiden Daten. Wird die Preisbremse für einen bestehenden Stromvertrag gebucht, beginnt der Zeitraum am ersten Tag des auf den Vertragsabschluss folgenden Monats.

2.4. Kann sich die Preisobergrenze ändern?
Die Preisgrenze gilt ab dem Datum des Vertragsschlusses für die Dauer von mindestens zwölf Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Preisgrenze durch Ostrom angepasst werden. Über eine beabsichtigte Anpassung sowie den Zeitpunkt der Anpassung wird der Kunde spätestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informiert. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn du dieser zustimmst. Solltest du der Anpassung der Preisgrenze nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt der Anpassung in Textform widersprochen haben, gilt deine Zustimmung als erteilt. Zudem hast du in diesem Fall das Recht, den Vertrag fristlos in Textform zu kündigen. Hierauf werden wir dich entsprechend in der Mitteilung besonders hinweisen. Änderungen können auch vor Beginn der Stromlieferung vorgenommen werden, jedoch frühestens 12 Monate nach Abschluss des Vertrages.

2.5. Was kostet die Ostrom Preisbremse und wie wird dies abgerechnet?
Für die Nutzung der Ostrom Preisbremse fällt eine Gebühr an, die im jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. Preisblatt der Ostrom Preisbremse festgelegt wird. Die Gebühr wird jährlich in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit der Rechnung kann dem jeweils aktuell geltenden Angebot bzw. Preisblatt entnommen werden. Die Zahlung richtet sich nach der Zahlungsmethode, die im vom Kunden gebuchten Tarif hinterlegt ist.

2.6. Wie kann die Ostrom Preisbremse gekündigt werden?
Eine Kündigung der Ostrom Preisbremse muss spätestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung der Ostrom Preisbremse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Das vollständige Jahresentgelt wird also unabhängig vom Kündigungszeitpunkt berechnet. Erfolgt keine Kündigung, dann verlängert sich die Ostrom Preisbremse und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.