AGB - Dynamischer Tarif

AGB

Ergänzende Geschäftsbedingungen der Ostrom GmbH für die dynamischen Tarife (SimplyDynamic und SimplyDynamicMonthly)

Version: 10.04.2026

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Bedingungen für die dynamischen Tarife (SimplyDynamic und SimplyDynamicMonthly) der Ostrom GmbH gelten zusätzlich bzw. abweichend zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ostrom GmbH für die Lieferung von Strom ("AGB Strom").

2. Besondere Regelungen für den Tarif SimplyDynamic

2.1. Was ist der Tarif SimplyDynamic?
Bei dem dynamischen Tarif SimplyDynamic geben wir den Strompreis auf dem Energiegroßhandelsmarkt inklusive Steuern und Abgaben an Dich weiter. Du hast eine einmonatige Preisgarantie gemäß 2.7..

2.2. Was sind die Preisbestandteile beim Tarif SimplyDynamic?

2.2.1. Arbeitspreis
Der verbrauchsabhängige Arbeitspreis enthält in Abweichung zu Nr. 4.3.1 der AGB Strom folgende Bestandteile:
- Den Spotmarktpreis
- Vertrieb
- Stromsteuer
- Variable Netzentgelte
- Konzessionsabgaben
- Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)
- Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (§ 19 StromNEV-Umlage)
- Umlage nach § 17f. EnWG (Offshore-Netzumlage)
- Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten)
- Ostrom Servicegebühr für sonstige Beschaffungskosten (z.B. für den Kauf von Herkunftsnachweisen, Kosten für Kreditausfälle, Abwicklungskosten, Sonstiges)
Für die vorgenannten Bestandteile (mit Ausnahme des Spotmarktpreises) gelten die Regelungen zur Preisanpassung gemäß Nr. 4.3.7 der AGB Strom.

2.2.2. Ostrom Servicegebühr Grundpreis
Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren für die Bestandteile der monatlichen Ostrom Servicegebühr Grundpreis sind:
- Vertrieb
- Sonstiges
Für die vorgenannten Bestandteile (mit Ausnahme des Spotmarktpreises) gelten die Regelungen zur Preisanpassung gemäß Nr. 4.3.7 der AGB Strom.

2.2.3. Monatliche Gebühr „Netzentgelte“
Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren für die Bestandteile der monatlichen Gebühr „Netzentgelte“ sind:
- Netzentgelte
- Messstellenbetrieb
Für die vorgenannten Bestandteile (mit Ausnahme des Spotmarktpreises) gelten die Regelungen zur Preisanpassung gemäß Nr. 4.3.7 der AGB Strom.

2.3. Was ist der Spotmarktpreis?
2.3.1. Der Spotmarktpreis (ct/kWh) entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE. Die EPEX Spot SE ist die Europäische Börse für den kurzfristigen Handel mit Strom. EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Strommarkt in Deutschland. Dort werden einmal pro Tag die Preise für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht. Die ermittelten Preise können auf der Website der EPEX Spot SE (https://www.epexspot.com/en/basicspowermarket) sowie in unserer App eingesehen werden.

2.3.2. Der so für jede einzelne Stunde des Folgetages ermittelte Preis wird an die Kund:innen weiterberechnet. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Spotmarktpreise automatisch angepasst werden und Ostrom kein Ermessen hinsichtlich der Änderung der Spotmarktpreise zusteht. Ostrom weist die Kund:innen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die für jede Stunde eines Tages geltenden Preise nicht im Voraus feststehen, sondern sich abhängig von den Spotmarktpreisen stündlich ändern. Hieraus ergeben sich für die Kund:innen im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis, sowohl Chancen als auch Risiken. So können die Spotmarktpreise unter die Preise am Markt angebotener Festpreisangebote fallen, wodurch für die Kund:innen (erhebliche) Einsparungen bei den Strombezugskosten entstehen können. Die Spotmarktpreise können aber die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen auch übersteigen. Es besteht im letzteren Fall für die Kund:in keinerlei Absicherung gegen Stromkosten, die das Preisniveau vergleichbarer Festpreisverträge unter Umständen weit übersteigend.

2.4. Welche Art von Stromzähler wird für den Tarif SimplyDynamic benötigt?
Der Tarif wird nur Kundschaft mit einem intelligenten Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG angeboten. Verfügt die Kund:in über ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG, welches eine stundengenaue Übermittlung des Verbrauchs der Kund:in ermöglicht (zusammen als „Smart Meter“ bezeichnet), so erfolgt eine stundengenaue Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in der betreffenden Stunde. Zusätzliche Voraussetzung für den Tarif SimplyDynamic ist, dass der Messstellenbetreiber Ostrom die stündlichen Messwerte in angemessener Form zur Verfügung stellt. Werden die Messwerte von dem Messstellenbetreiber nicht so zur Verfügung gestellt, dass wir den Tarif vertragsgemäß abrechnen können, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dir eine Umstellung in einen anderen Tarif anzubieten.

2.5. Was passiert bei einer Anmeldung ohne intelligentes Messsystem?
Meldet sich die Kund:in für den Tarif SimplyDynamic an, ohne dass ein Smart Meter gemäß § 2 Nr. 7 MsbG vorhanden ist, oder erhält Ostrom die stündlichen Messwerte nicht in angemessener Form zur Verfügung gestellt, dann erfolgt die Zuordnung der Spotmarktpreise über das jeweils gültige Standardlastprofil. Muss während der Vertragslaufzeit dauerhaft von einer intervallscharfen Abrechnung auf das Standardlastprofil umgestellt werden, kann Ostrom die Abrechnung entsprechend anpassen; in diesem Fall ist die Kund:in berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Umstellung mit sofortiger Wirkung in Textform zu kündigen.

2.6. Wie wird der gelieferte Strom bei dem Tarif SimplyDynamic abgerechnet?
Es erfolgt eine stundengenaue Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in der betreffenden Stunde. Der Kund:in wird die Rechnung monatlich bis zum 15. Tag elektronisch zugestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich für den Stromverbrauch.

2.7. Was gilt bei einer Preisgarantie?
Wenn eine einmonatige Preisgarantie vereinbart wurde, gilt für diesen Zeitraum ein fester Brutto-Festpreis. Nach Ablauf der Preisgarantie gelten die allgemeinen Regelungen zum Preis und zur Preisanpassung gemäß Nr. 2.2. und 2.3.

3. Besondere Regelungen für den Tarif SimplyDynamicMonthly

3.1. Was ist der Tarif SimplyDynamicMonthly?
Bei dem dynamischen Tarif SimplyDynamicMonthly geben wir den Strompreis auf dem Energiegroßhandelsmarkt inklusive Steuern und Abgaben an Dich weiter. Du hast eine einmonatige Preisgarantie gemäß 3.3..

3.2. Was sind die monatlichen Preisbestandteile beim Tarif SimplyDynamicMonthly?
Nr. 2.2. und 2.3. gelten entsprechend auch für den Tarif SimplyDynamicyMonthly.

3.3. Was gilt bei einer Preisgarantie?
Wenn eine einmonatige Preisgarantie vereinbart wurde, gilt für diesen Zeitraum ein fester Brutto-Festpreis. Nach Ablauf der Preisgarantie gelten die allgemeinen Regelungen zum Preis und zur Preisanpassung gemäß Nr. 3.2.

3.4 Wie wird der gelieferte Strom bei dem Tarif SimplyDynamicMonthly abgerechnet?
3.4.1. Die Zuordnung der Spotmarktpreise erfolgt über das jeweils gültige Standardlastprofil.
3.4.2. Der Kund:in wird die Rechnung monatlich bis zum 15. Tag elektronisch zugestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich für den Stromverbrauch.