AGB
Version 14.07.2026
Diese ergänzenden Bedingungen für das Virtuelle Kraftwerk „NeoGrid“ der Ostrom GmbH gelten zusätzlich bzw. abweichend zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ostrom GmbH für die Lieferung von Strom ("AGB Strom") und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ostrom GmbH für Smart Integrations.
2.1.1. Die Voraussetzung für den Vertragsschluss über die Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk „NeoGrid“ ist ein laufender Stromliefervertrag mit Ostrom GmbH, über den ein kompatibles Gerät wie unter Punkt 2.3. beschrieben (nachfolgend „das VPP-Gerät“) betrieben wird, d.h. es muss zum Zeitpunkt der Teilnahme eine Strombelieferung über den Stromliefervertrag an Dich erfolgen.
2.1.2. Die Leistung Virtuelles Kraftwerk “NeoGrid” ist kein Bestandteil des Stromliefervertrags und stellt eine optionale Zusatzleistung dar.
2.1.3. Der Vertragsschluss wird vom Kunden über die Ostrom-App beantragt. Wir bestätigen den Eingang des Angebots unverzüglich in elektronischer Form (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer gesonderten Vertragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) zustande.
In unserem Virtuellen Kraftwerk (auf Englisch: Virtual Power Plant - VPP) werden VPP-Geräte über unsere Software zu einem gemeinsamen Kraftwerk bzw. zu einer gemeinsamen steuerbaren Flexibilität verbunden. Wir können die teilnehmenden VPP-Geräte dadurch kollektiv steuern, wodurch wir den innerhalb des Virtuellen Kraftwerks eingespeisten oder verbrauchten Strom an den untertägigen Strommärkten verkaufen oder einkaufen können. Dies ermöglicht uns, Lade- und, soweit in den VPP-Geräten und in unserer Software technisch vorgesehen, Entladevorgänge kontinuierlich nach den günstigsten Preisen im untertägigen Stromhandel auszurichten und somit die Energiekosten zu optimieren. Durch den untertägigen Stromhandel können zusätzliche Kostenvorteile, auch gegenüber einer reinen Optimierung auf Basis von Vortagespreisen (Tarif SimplyDynamic), entstehen. Die zusätzliche Kostenersparnis teilen wir mit den Teilnehmern des Virtuellen Kraftwerks als Gutschrift auf das Ostrom Wallet (siehe unten für Details zur Vergütung).
2.3.1. Batterien von E-Autos: Alle E-Auto-Besitzer:innen der teilnehmenden E-Auto-Marken bzw. Wallbox-Marken können am Virtuellen Kraftwerk teilnehmen. Eine Liste der teilnehmenden E-Auto-Marken und Wallbox-Marken findest du hier.
2.3.2. Stationäre Batteriespeicher mit einer Anbindung an eine PV-Anlage: Alle Batteriespeicher-Besitzer:innen der teilnehmenden Batteriespeicher-Marken mit einer Einspeisung durch eine PV-Anlage können am Virtuellen Kraftwerk teilnehmen. Eine Liste der teilnehmenden Batteriespeicher-Marken findest du hier.
2.3.3. Zukünftig werden wir das Virtuelle Kraftwerk sukzessive für weitere Marken und dezentrale Stromanlagen (z. B. Wärmepumpen) sowie stationäre Batteriespeicher ohne Anbindung an eine PV-Anlage ausweiten.
Der Kunde gestattet uns, die am Virtuellen Kraftwerk teilnehmenden VPP-Geräte zum in Ziffer 2.2. beschriebenen Zweck wie nachfolgend beschrieben zu steuern. Wir können dadurch den Zeitpunkt des Strombezugs bzw. der Stromeinspeisung verschieben.
2.4.1. Ladesteuerung von E-Autos
2.4.1.1. Innerhalb des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters wird die Optimierung der Ladevorgänge der Batterie des E-Autos von uns übernommen. Das E-Auto wird dabei gemäß dem gewünschten Ziel-Ladezustand der Batterie (Target State of Charge) aufgeladen, der zum Ende des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters erreicht sein soll. Den gewünschten Ziel-Ladezustand der Batterie kannst du in der Ostrom-App im Bereich „Elektroauto“ festlegen.
2.4.1.2 Virtuelles Kraftwerk Zeitfenster: Das Zeitfenster beginnt automatisch, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Das E-Auto ist über die Ladeeinrichtung am Ort deines Ostrom-Stromliefervertrags angeschlossen und das Virtuelle Kraftwerk ist in der Ostrom-App aktiviert. Das Zeitfenster endet automatisch zu dem von dir in der Ostrom-App eingestellten Endzeitpunkt.
2.4.2. Ladesteuerung von stationären Batteriespeichern
2.4.2.1. Innerhalb des Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters wird die Optimierung der Lade- und, soweit technisch in der Software vorgesehen, Entladevorgänge des Batteriespeichers von uns übernommen. Die Optimierung berücksichtigt insbesondere Haushaltsverbrauch, Erzeugungsprognosen der PV-Anlage, den Ladezustand des Batteriespeichers sowie technische Restriktionen des jeweiligen Systems von Batteriespeicher und damit verbundenen Geräten. Ziel ist es, die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom und die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energiemengen am untertägigen Strommarkt zu optimieren.
2.4.2.2. Virtuelles Kraftwerk Zeitfenster: Das Zeitfenster beginnt mit der Aktivierung des Virtuellen Kraftwerks in der Ostrom-App und endet mit dessen Deaktivierung, sofern in der Ostrom-App kein abweichendes Zeitfenster festgelegt wurde.
Um am Virtuellen Kraftwerk teilnehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
2.5.1 Ein VPP-Gerät, das zur Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk in der Ostrom-App angemeldet ist.
2.5.2. Die Messung der Verbrauchs- und Einspeisedaten des teilnehmenden VPP-Geräts über ein Smart Meter sowie Übermittlung dieser Daten an uns. Falls du noch keinen Smart Meter hast, kannst du diesen über unsere Webseite bestellen. Mehr Informationen zu Smart Metern findest du hier.
2.5.3. Eine funktionsfähige Internetverbindung.
2.5.4. App-Verbindung während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters: Die teilnehmenden VPP-Geräte müssen während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters mit unserer Ostrom-App verbunden sein, damit wir sie steuern können. Im Fall des Batteriespeichers muss auch die PV-Anlage mit unserer Ostrom-App verbunden sein.
2.5.5. Verfügbarkeit des VPP-Geräts während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters: Die Steuerung und Optimierung des VPP-Geräts bei der Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk erfolgt während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters. Das VPP-Gerät muss daher während des gesamten Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters an dem Netzanschluss des Ortes, für den der Ostrom-Stromliefervertrag abgeschlossen wurde, verfügbar und steuerbar sein.
2.5.6. Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahme an dem Virtuellen Kraftwerk abzulehnen, wenn die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt sind oder eine sonstige Verletzung des Vertrags vorliegt.
2.6.1. Alle Teilnehmer am Virtuellen Kraftwerk, die die unter Punkt 2.5.1 bis 2.5.5 genannten Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Vergütung. Diese entspricht der Beteiligung des jeweiligen Teilnehmers am erzielten Handelsgewinn proportional zum jeweils berücksichtigten gesamten Lade- bzw. Entladevolumen.
2.6.1.1. Berücksichtigtes gesamtes Lade- bzw. Entladevolumen: Es erfolgt eine getrennte Berechnung des gesamten steuerbaren Ladevolumens (Ladung aus dem Netz) sowie des gesamten steuerbaren Entladevolumens (Ladung ins Netz) der am Virtuellen Kraftwerk teilnehmenden VPP-Geräte innerhalb des jeweiligen Virtuellen Kraftwerk Zeitfensters.
2.6.1.2. Erzielter Handelsgewinn: Differenz zwischen dem im untertägigen Stromhandel durch uns erzielten Preis und dem Abrechnungspreis der Kund:in gemäß dem Ostrom-Stromliefervertrag.
2.6.1.3. Proportionale Beteiligung des Teilnehmers: Von dem erzielten Handelsgewinn werden 50 % unter den teilnehmenden Kund:innen im Verhältnis ihres Lage-bzw. Entladevolumens am berücksichtigten gesamten Lage-bzw. Entladevolumen verteilt und als Vergütung gutgeschrieben.
2.6.2. Die Vergütung wird deinem Ostrom Wallet gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt täglich für die in den vorangegangenen 24h erzielte Vergütung. Im Ostrom Wallet kannst du die Vergütung entweder auf deine nächste Rechnung anrechnen lassen oder für Einkäufe im Ostrom-Store verwenden.
2.6.3. Teilnehmer am Virtuellen Kraftwerk, die die unter Punkt 2.5.1 bis 2.5.5 genannten Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, erhalten keine Vergütung.
2.7.1. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms erfolgt gemäß dem Tarif deines Ostrom-Stromliefervertrags; die Abrechnung, sofern relevant, der eingespeisten Strommengen erfolgt gemäß deines Einspeisevertrags oder deiner gesetzlichen Einspeisevergütung (nachfolgend jeweils „Tarif“).
2.7.2. Unsere Algorithmen berücksichtigen (wie bei unserem Produkt Smart Charging Service), dass die am Virtuellen Kraftwerk teilnehmenden VPP-Geräte in den günstigsten Stunden optimiert werden und somit für dich möglichst geringe Energiekosten entstehen. Etwaige Mehrkosten, die durch eine Verschiebung der Ladezeiten in nach deinem Tarif ungünstigere Zeiten entstehen, dürfen wir von der unter Punkt 2.6 ermittelten Vergütung abziehen. In der Regel übersteigt die verbleibende Vergütung die Mehrkosten, sodass dir insgesamt eine Gutschrift auf dein Ostrom Wallet gutgeschrieben wird.
2.7.3. Die Vergütung unter Punkt 2.6 erfolgt unabhängig von der Abrechnung des Ostrom-Stromliefervertrags und wird dem Ostrom Wallet gutgeschrieben.
2.8.1. In der Ostrom-App wird ein Reporting für das Virtuelle Kraftwerk etabliert. Dieses steht dir in der Ostrom-App zur Ansicht zur Verfügung.
2.9.1. Eine flexible An- und Abmeldung der Teilnahme am Virtuellen Kraftwerk erfolgt über die Ostrom-App beim jeweiligen teilnehmenden VPP-Gerät.
2.10.1. Der Vertrag für das Virtuelle Kraftwerk “NeoGrid” läuft unbefristet. Der Kunde kann die Teilnahme jederzeit auf Geräteebene in der App deaktivieren; zudem kann der Kunde das Virtuelle Kraftwerk “NeoGrid” insgesamt jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen in Textform kündigen.
2.10.2. Ostrom kann das Virtuelle Kraftwerk “NeoGrid” mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbeführt.
2.10.3. Zudem endet das Virtuelle Kraftwerk “NeoGrid” automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn eine der Teilnahmevoraussetzungen unter 2.5 endgültig entfällt.
2.11.1. Für Schäden, insbesondere solche, die durch die Steuerung und Optimierung der teilnehmenden VPP-Geräte entstehen können, haftet die Ostrom GmbH, unabhängig vom Rechtsgrund, nicht.
2.11.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden:
2.11.2.1. die die Ostrom GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben;
2.11.2.2. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; und
2.11.2.3. im Fall von leichter Fahrlässigkeit, wenn eine wesentliche Pflicht durch die Ostrom GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Wesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage der Zusammenarbeit im Rahmen dieses Vertrags darstellen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.