AGB
Version 27.03.2024
1. Vertragsabschluss und -kündigung
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Strom ("AGB") regeln alle geschäftlichen Beziehungen zur Belieferung mit Strom zwischen dem / der jeweiligen vertragsschließenden Kund:in und der Aplus Energy GmbH.
1.2 Um welches Unternehmen handelt es sich bei Ostrom?
Ostrom ist eine Marke der Aplus Energy GmbH. Die Aplus Energy GmbH ist dein Vertragspartner und wird im Folgenden auch als “Lieferant”, „Ostrom“ oder mit den Worten „uns“ oder „wir“ bezeichnet.
1.3. Wer kann bei Ostrom einen Vertrag abschließen?
Ein Vertrag mit Ostrom kann von Privatpersonen und Unternehmen abgeschlossen werden, die den Strom für den eigenen Bedarf nutzen. Ostrom behält sich vor, den maximal zulässigen Jahresverbrauch bei der Neuanmeldung zu beschränken. Wir können es ablehnen, einen Vertrag abzuschließen.
1.4. Wie kann ich einen Vertrag bei Ostrom abschließen?
Ein Auftrag zur Stromlieferung an Ostrom kann online über die Ostrom Webseite (www.ostrom.de) versendet werden. Alternativ kann der Auftrag auch über die von Ostrom bereitgestellte mobile Applikation, über Vergleichsportale oder über unsere Vertriebspartner erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch uns bestätigt wird und wir Dir den Beginn der Lieferung mitgeteilt haben, spätestens jedoch mit Beginn der Lieferung von Strom.
1.5. Erfolgt eine Prüfung der Bonität durch Ostrom?
Wir können die Bonität eines / einer Neukund:in prüfen. Dafür können wir externe Dienstleister nutzen und halten uns an das aktuelle Datenschutzrecht.
1.6. Kann ich als Kund:in meinen Vertrag widerrufen?
Ja, du kannst deinen Vertrag bis zu vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Die Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular, welches du dazu nutzen kannst, findest du unter Nr. 10.
1.7. Wie lange läuft mein Vertrag und wie kann ich diesen kündigen?
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nutze einfach unser Kontaktformular oder die Kündigungsfunktion der Ostrom-App. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Kündigungserklärung bei uns.
1.8. Wann kann der Vertrag fristlos gekündigt werden?
Wir haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn du vorsätzlich Falschangaben über die zur Ermittlung der Vorauszahlung wesentlichen Merkmale machst oder trotz wiederholter Mahnungen deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst. Im letzteren Fall haben wir die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen vorher anzukündigen.
1.9. Wie gestaltet sich die Kommunikation mit Ostrom?
Als digitaler Stromanbieter erfolgt die Kommunikation mit uns ausschließlich über digitale Kommunikationskanäle (z.B. per E-Mail, über die Ostrom-App oder das Kontaktformular). Mit Vertragsabschluss verpflichtest du dich, uns bei Änderungen deiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.
2. Stromlieferung und Eigenanlagen
2.1. Wer liefert den Strom bei Ostrom?
The electricity supplied by Ostrom is provided by SüdWestStrom. We may also use third parties to fulfill our contractual obligations.
2.2. Wann beginnt die Lieferung von Strom durch Ostrom?
Die Stromlieferung durch Ostrom erfolgt so schnell wie möglich. Der Lieferbeginn hängt von zahlreichen externen Faktoren ab, wie z.B. von dem Kündigungszeitpunkt deines Altvertrages und der Zustimmung des Netzbetreibers. Solltest du einen späteren Beginn der Lieferzeit angegeben haben, ist dieser maßgeblich. Über den genauen Lieferbeginn wirst du von uns informiert. Sollte der Lieferbeginn erst mehr als zwei Monate nach Auftragseingang möglich sein, haben beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag fristlos in Textform zu kündigen.
2.3. Welche Stromqualität liefert Ostrom?
Du erhältst Strom in Niederspannung, wobei die genaue Art des Stroms und die Frequenz von deinem örtlichen Netz abhängig ist.
2.4. Was passiert im Falle einer Störung? Wie sieht die Haftung aus?
2.4.1. Wir sind von der Leistungspflicht befreit, falls eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Stromversorgung Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist. Insoweit sind wir auch von der Haftung befreit. Dies gilt nicht, wenn die Unterbrechung auf unberechtigten Maßnahmen unsererseits beruht.
2.4.2. In einem solchen Fall können dir Ansprüche gegen den Netzbetreiber zustehen. Auf deine Nachfrage hin, werden wir dir die Gründe für eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit, die durch den Netzbetreiber entstanden sind, mitteilen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gründe uns bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
2.4.3. Wir sind ebenfalls von der Leistungspflicht befreit, wenn wir an der Stromlieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung uns nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert sind.
2.4.4. Im Übrigen ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
2.4.5. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leichter Fahrlässigkeit zudem auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2.5. Darf ich als Kund:in Eigenanlagen für die Stromerzeugung betreiben?
Ja, du darfst Eigenanlagen betreiben. Eigenanlagen dienen der dezentralen Erzeugung von Strom.
3. Umzug und Lieferantenwechsel
3.1.Was passiert bei einem Umzug?
3.1.1 Wenn du umziehst, kannst du die Fortsetzung des Vertrages an der neuen Lieferstelle beantragen. Dafür musst du uns das Umzugsdatum, deine neue Lieferanschrift und deine neue Zählernummer mitteilen.
3.1.2. Alternativ kannst du den Vertrag ordentlich kündigen. Auch in diesem Fall musst du uns über deine künftige Anschrift informieren. Solltest du dies unterlassen, bist du für alle daraus resultierenden Schäden verantwortlich.
3.2. Was passiert bei einem Lieferantenwechsel?
Wir werden im Falle eines Lieferantenwechsel unseren Mitwirkungspflichten zügig und unentgeltlich nachkommen.
4. Stromvergütung und Abrechnung
4.1 Wie wird die Stromlieferung vergütet?
4.1.1. Das von dir zu zahlende Nettoentgelt besteht aus der monatlichen „Grundgebühr“, dem verbrauchsabhängigen „Arbeitspreis“ je kWh und der monatlichen Gebühr „Netzentgelte“. Die jeweilige Höhe wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Kommt es später zu einer Preisänderung, tritt der geänderte Preis an die Stelle des zuvor vereinbarten Preises. Der Bruttopreis ergibt sich aus dem Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.1.2. Als Kund:in bist du verpflichtet, den gelieferten Strom zu bezahlen.
4.2. Wo erhalte ich weitere Informationen über die geltenden Tarife?
Aktuelle Informationen kannst du über die Ostrom App einsehen. Diese ist im Apple App Store und Android Play Store verfügbar. Zudem erhältst du wichtige Informationen per E-Mail. Bei Unklarheiten erreichst du uns über das Kontaktformular.
4.3. Wie setzt sich der Nettostrompreis und die Nettogrundgebühr zusammen und unter welchen Umständen kann sich dieser ändern?
4.3.1. Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren für die Bestandteile des „Arbeitspreises“ sind:
- Kosten für den Bezug (inklusive Erzeugung) des Stroms
- Vertrieb
- Stromsteuer
- variable Netzentgelte
- Konzessionsabgaben
- Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage)
- Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV (§ 19 StromNEV-Umlage)
- Umlage nach § 17f. EnWG (Offshore-Netzumlage)
- Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Umlage für abschaltbare Lasten)
- Herkunftszertifikate- Sonstiges
4.3.2. Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren für die Bestandteile der monatlichen Grundgebühr sind:
- Vertrieb
- Kreditausfälle
- Deckungsbeiträge
- Sonstiges
4.3.3. Die maßgeblichen Berechnungsfaktoren für die Bestandteile der monatlichen Gebühr „Netzentgelte“ sind:
- Netzentgelte
- Messstellenbetrieb (bitte Nr. 4.3.8 beachten)
4.3.4. Die Bestandteile können sich – insbesondere auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen – jederzeit ändern, welche dann auch entsprechend in der Preissetzung berücksichtigt werden.
4.3.5. Ostrom bietet variable Tarife (insbesondere den Tarif SimplyFair mit seinen aktuellen Schwestertarifen SimplyFairSpeicherheizungElectricity, SimplyFairHeatpumpElectricity, SimplyFairHeatpump und SimplyFairSpeicherheizung sowie den Tarif SimplyDynamic) an, die sich an den aktuellen Marktpreisen orientieren. Diese Tarife sind ohne Preisgarantie. Wir sind berechtigt, jederzeit nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, bei der Preisbildung auch Kostensenkungen zu berücksichtigen. Kostensteigerungen und Kostensenkungen können gegenläufig saldiert werden, es sei denn dies ist aus regulatorischen Gründen ausgeschlossen.
4.3.6. Eine Preisänderung wird dir gegenüber erst durch eine Mitteilung von uns in Textform wirksam. Die Mitteilung muss dir mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungszeitpunkt zugehen. In diesem Fall hast du das Recht, den Vertrag fristlos in Textform zu kündigen. Hierauf werden wir dich entsprechend in der Mitteilung hinweisen. Preisänderungen können auch vor Beginn der Stromlieferung vorgenommen werden, jedoch frühestens nach Abschluss des Vertrages.
4.3.7. Die vorstehenden Regeln gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, welche die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffen.
4.3.8. Unsere Preise beinhalten die Kosten für deine Messstelle bis zu 20,00 € pro Jahr. Darüberhinausgehende Kosten werden wir dir gesondert in Rechnung stellen.
4.4. Wie wird der gelieferte Strom abgelesen?
4.4.1. Unter der Einhaltung des Messstellenbetriebsgesetzes wird der von uns gelieferte Strom anhand deiner Zählerstände gemessen. Dies kann durch uns selbst, den Netzbetreiber, den Messstellenbetreiber oder durch dich als Kund:in selbst erfolgen. Die Ablesung erfolgt zum Zweck der Abrechnung, bei einem Lieferantenwechsel oder bei einem berechtigten Interesse unsererseits an der Ablesung.
4.4.2. Du bist verpflichtet, nach vorheriger Benachrichtigung dem Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder des Lieferanten, nachdem dieser sich entsprechend ausgewiesen, hat den Zutritt zu deinem Grundstück und zu deinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ablesung erforderlich ist.
4.4.3. Sollten wir eine Selbstablesung von dir verlangen, werden wir dies rechtzeitig ankündigen. Du kannst dem im Einzelfall widersprechen, falls dir dies nicht zumutbar ist. Bei einer Selbstablesung kannst du den Zählerstand über die Ostrom-App und das Kontaktformular mitteilen.
4.4.4. Für den Fall, dass du trotz rechtzeitiger Ankündigung keinen Messwert übermittelt hast, dem Beauftragten der Zutritt verwehrt wurde oder aus anderen Gründen kein plausibler Messwert vorliegt, dürfen wir deinen Verbrauch schätzen. Als Basis für diese Schätzung kann der letzte durch Ablesung ermittelte Verbrauch oder der Verbrauch vergleichbarer Kund:innen unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dienen.
4.5. Wie wird der gelieferte Strom abgerechnet?
4.5.1. Die Abrechnung des Stromverbrauches erfolgt einmal pro Jahr. Besteht mit dir eine abweichende Vereinbarung, so gilt diese vorrangig. Endet der Vertrag innerhalb eines Abrechnungszeitraums, so erfolgt die Abrechnung sofort.
4.5.2. Die nach Nr. 4.4 ermittelte Menge an verbrauchtem Strom wird mit dem Arbeitspreis multipliziert.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Wann werden meine Rechnungen und Vorauszahlungen fällig?
5.1.1. Rechnungen und Vorauszahlungen werden zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Einwände dagegen berechtigen dich uns gegenüber nur zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist. Im letzteren Fall gilt dies nur, solange durch eine von dir verlangte Nachprüfung nicht festgestellt ist, dass die Messeinrichtung ordnungsgemäß funktioniert.
5.1.2. Du kannst gegen die uns zustehenden Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.2. Kann Ostrom Vorauszahlungen von mir verlangen?
5.2.1.Ostrom kann für den im Abrechnungszeitraum gelieferten Strom Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung bemisst sich anteilig für den Zeitraum der Vorauszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Vorauszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kund:innen. Dies ermitteln wir anhand von kundenspezifischen Merkmalen, wie z.B. die Anzahl der Personen im Haushalt, der Größe der Wohnung oder dem Vorhandensein besonders stromverbrauchender Anlagen. Du bist verpflichtet, derartige Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Machst du als Kund:in glaubhaft, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, so werden wir dies angemessen berücksichtigen. Bei einer Preisänderung werden die Vorauszahlungen entsprechend angepasst.
5.2.2. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Preise, so wird der für die geänderten Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten für vergleichbare Kund:innen angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes oder anderer Steuern und Abgaben.
5.2.3. Sollten die geleisteten Vorauszahlungen von dem sich aus der Abrechnung ergebenden Betrag abweichen, so werden wir dir die zu viel gezahlten Beträge unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, erstatten bzw. ist der Fehlbetrag von dir als Kund:in nachzuentrichten. Hast du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so erstatten wir die zu viel gezahlten Beträge auf dein im SEPA-Lastschriftmandat angegebenes Girokonto bzw. buchen Fehlbeträge davon ab.
5.3. Wie kann ich bei Ostrom bezahlen?
Du kannst per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung bezahlen.
5.4. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle?
Sollte der Einzug per SEPA-Lastschriftmandat zu dem von uns angegebenen nach dem Kalender bestimmbaren Zeitpunkt nicht möglich sein oder deine Überweisung nicht bis zu dem von uns gemäß Ziffer 5.1.1 festgelegten Zeitpunkt bei uns eingegangen sein, so kommst du dadurch in Verzug. Wir haben das Recht, Verzugszinsen und Schadensersatz für den Verzugsschaden entsprechend den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen, insbesondere auch Kosten für SEPA-Rücklastschriften.
6. Neukund:innenbonus und Werbeprogramm
6.1. Welche Boni bietet Ostrom an?
Im Rahmen unseres Bonusprogramms bieten wir Boni für Neukund:innen (im Folgenden “Neukund:innenbonus” genannt) und Bestandskund:innen, die Neukund:innen werben (im Folgenden “Empfehlungsbonus” genannt), an. Bei unseren Bonusprogrammen und Prämien handelt es sich um freiwillige und zusätzliche Leistungen. Wir behalten uns vor, derartige Werbeaktionen jederzeit zu ändern oder zu beenden.
6.2. Was ist ein Neukund:innenbonus und wer bekommt ihn?
6.2.1. Bei Angeboten mit Neukund:innenenbonus gewähren wir dir eine Gutschrift, wenn du innerhalb der letzten 6 Monate nicht bei Ostrom Stromkund:in warst, einen Stromvertrag mit uns abschließt und für mindestens zwölf Monate an demselben Zähler in Belieferung mit Strom unser:e Kund:in bleibst. Ob ein Neukund:innenbonus gewährt wird, wird dir im Auftragsprozess angezeigt.
6.2.2. Der Neukund:innenbonus ist eine einmalige Prämie, die nicht mit anderen Aktionen von Ostrom kombinierbar ist.
6.2.3. Die genauere Ausgestaltung geht aus dem zwischen dir und uns geschlossenen Stromliefervertrag selbst oder einer entsprechenden gesonderten Abrede hervor.
6.3. Was ist ein Empfehlungsbonus und wer bekommt ihn?
6.3.1. Das Kundenempfehlungsprogramm („Werbeprogramm“) ist ein Programm von Ostrom, durch das bestehende Kund:innen von Ostrom Prämien erhalten können, indem sie Neukund:innen für Ostrom werben. Eine werbende bestehende Kundin / ein werbender bestehender Kunde (jeweils der “Werbende”) nimmt an dem Werbeprogramm teil, indem er für Ostrom Neukund:innen nach Maßgabe der hier niedergelegten Teilnahmebedingungen wirbt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeitenden von Ostrom.
6.3.2. Jedem Werbenden übermitteln wir eine persönliche Ziffernfolge ("Referral Code").
6.3.3. Der Referral Code darf nicht auf Internetplattformen geteilt werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Gültigkeit des Referral Codes zu limitieren.
6.3.4. Durch die Nutzung des Verfahrens dieses Werbeprogramms erklärt sich der Werbende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
6.3.5. Der Werbende kann das technische Medium, das er zur Übermittlung des Referral-Codes verwendet, frei wählen. Der Werbende verpflichtet sich gegenüber Ostrom dazu, vor jeder Übermittlung eines Referral-Codes das Einverständnis des jeweiligen Empfängers dazu einzuholen. Für den Fall, dass geworbene Neukund:innen Ansprüche gegen Ostrom aufgrund unaufgeforderter Zusendung des Referral-Codes geltend machen, stellt der Werbende Ostrom insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang damit frei und erstattet die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werbenden aus diesem Sachverhalt behält sich Ostrom vor. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird der betroffene Werbende von der Teilnahme am Werbeprogramm mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
6.3.6. Neukund:innen können beim Vertragsschluss mit Ostrom den Referral-Code eines Werbenden in ein dafür vorgesehenes Feld eintragen.
6.3.7. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
a. Der / die geworbene Neukund:in schließt einen Stromlieferungsvertrag mit Ostrom, die Belieferung mit Strom beginnt tatsächlich und der / die geworbene Neukund:in wird so zum Kunden von Ostrom.
b. Beim Antragsprozess hat der / die geworbene Neukund:in gemäß Nr. 6.3.6 den Referral-Code eines Werbenden angegeben.
c. Der / die geworbene Neukund:in war in den letzten 12 Monaten vor Abschluss seines / ihres Stromliefervertrags nicht bei Ostrom Stromkund:in.
d. Der Werbende hat zum Zeitpunkt der Auszahlung noch einen aktiven Stromliefervertrag bei uns.e. Es obliegt allein dem Werbenden sicherzustellen, dass der / die geworbene Neukund:in beim Vertragsschluss gemäß dem in Punkt b beschriebenen Verfahren vorgeht. Wird das Verfahren nicht eingehalten, liegt keine erfolgreiche Vermittlung vor.
6.3.8. Der Empfehlungsbonus wird dir nach Ablauf von drei Monaten, beginnend mit der Lieferung von Strom an den / die Neukund:in gutgeschrieben, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen nach Nr. 6.3.7. erfüllt sind. Die Gutschrift wird in Nr. 6.4 geregelt. Die Belohnung ist nicht mit anderen Aktionen von Ostrom kombinierbar. Wir sind berechtigt, deinen Anspruch auf Auszahlung des Empfehlungsbonus mit offenen Forderungen gegen dich aufzurechnen.
6.3.9. Die genauere Ausgestaltung geht aus dem zwischen dir und uns geschlossenen Stromliefervertrag selbst oder einer entsprechenden gesonderten Abrede hervor. Wir behalten uns vor, derartige Werbeaktionen jederzeit zu beenden oder die Anzahl der geworbenen Neukund:innen, für die du einen Empfehlungsbonus erhalten kannst, der Höhe nach zu begrenzen.
6.4. Wie werden Boni gutgeschrieben?
6.4.1. Sobald die Voraussetzungen für den Neukund:innenbonus gemäß Nr. 7.2 bzw. für den Empfehlungsbonus gemäß Nr. 7.3 erfüllt sind, werden die Boni in der Regel deinem Wallet gutgeschrieben. In Ausnahmefällen (insbesondere, wenn die Nutzung des Wallets aufgrund von Bedingungen Dritter nicht erlaubt ist) behalten wir uns eine Gutschrift auf anderem Wege vor.
6.4.2. Guthaben aus dem Wallet kannst du in der Ostrom App deiner nächsten Rechnung gutschreiben (Option 1) oder in einen Ostrom Store Gutschein (mit ggfls. höherem Wert als das Guthaben) umwandeln (Option 2). Die Auswahl einer der beiden Optionen kann im Nachhinein nicht geändert werden.
6.5. Wie funktioniert die Verlosung der Prämien?
6.5.1. Ostrom erfasst alle erfolgreichen Vermittlungen eines Werbenden im Laufe eines Monats.
6.5.2. Am Ende eines Monats nehmen alle Werbenden, die in dem Monat mindestens eine Person erfolgreich geworben haben, an einer Verlosung teil.
6.5.3. Die Art und Anzahl der verlosten Prämien liegt im Ermessen von Ostrom. Ein Rechtsanspruch auf eine Prämie besteht nicht.
6.5.4. Die Werbenden, welche eine Prämie erhalten, werden auf dem Instagram-Profil „ostrom.de“ sowie auf der Website www.ostrom.de genannt, wenn sie hierzu bei Teilnahme des Werbeprogramms ihr Einverständnis erteilt haben.
7. Verbrauchsmessung und Messsystem
7.1. Verbrauchsmessung und Messsystem
7.1.1. Ostrom hat das Recht, im Namen des Kunden ein intelligentes Messsystem (iMsys) beim zuständigen Netzbetreiber bzw. grundzuständigen Messstellenbetreiber zu bestellen. Ostrom wird nur dann ein iMsys bestellen, wenn dem Kunden dadurch keine Mehrkosten entstehen. Sollte der Kunde ein iMsys selber über Ostrom bestellen, gelten die dedizierten Smart Meter AGB.
7.1.2. Für Kunden mit einem iMsys hat Ostrom das Recht, im Namen des Kunden die Tarifanwendungsfälle (TAF) umzustellen.
8. Widerrufsbelehrung
8.1. Widerrufsrecht
8.1.1. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
8.1.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.1.3. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, die Aplus Energy GmbH, Strassuberger Straße 55, 10405 Berlin, E-Mail: widerruf@ostrom.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über deinen Entschluss informieren, ,dass du deinen Vertrag widerrufen möchtest. Du kannst dafür das unter Nr. 10.3. beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.1.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
8.2. Folgen des Widerrufs
8.2.1. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
8.2.2. Hast du verlangt, dass Dienstleistungen oder die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8.3. Muster-Widerrufsformular
(Wenn du den Vertrag widerrufen willst, dann fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück.)
Aplus Energy GmbH
Strassburger Strasse 55
10405 Berlin
E-mail: widerruf@ostrom.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*).
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s) / der Verbraucherin
- Anschrift des/der Verbraucher(s) / der Verbraucherin
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) / der Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum (*)
(*) Unzutreffendes streichen
9. Datenschutz, rechtliche Angaben und Beschwerdestelle
9.1. Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Alle Informationen findest du auf https://www.ostrom.de/privacy-policy.
9.2. Können sich diese AGB ändern?
9.2.1. Wir behalten uns eine Änderung dieser AGB vor, wenn eine für dich oder uns unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt wir keinen Einfluss haben und welche das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in diesem Vertrag verschiebt. Insbesondere sind wir zu einer Änderung berechtigt, wenn eine oder mehrere der in diesen AGB enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und das Äquivalenzverhältnisses nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung aufrechterhalten werden kann. Die AGB werden nur so weit geändert, als dies für die Wiederherstellung des Äquivalenzprinzips erforderlich ist und die Änderung dir zumutbar ist.
9.2.2. Sollten wir eine Änderung der AGB beabsichtigen, werden wir dich mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Änderung der AGB wirksam werden soll, in Textform über die Änderungen einschließlich des Änderungszeitpunkts informieren
9.2.3. Die Änderung wird nur wirksam, wenn du dieser zustimmst. Solltest du der Änderung der AGB nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt der Änderung in Textform widersprochen haben, gilt deine Zustimmung als erteilt.
9.2.4. Zudem kannst du als Kund:in bei einer Änderung der AGB den Vertrag mit uns fristlos in Textform kündigen.
9.3. Welches Recht findet auf den Vertrag Anwendung?
Auf das Vertragsverhältnis mit dir findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.4. Kann der Vertrag von uns auf Dritte übertragen werden?
Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird erst mit deiner Zustimmung wirksam. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mit der Übertragung keine Verringerung der Sicherheiten für dich einhergeht und du nicht innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widersprichst. Auf diese Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
9.5. Gilt die deutsche oder englischer Version dieser AGB?
Es gilt ausschließlich die deutsche Version dieser AGB. Die englische Version dient nur Informationszwecken und der Vereinfachung. Dies gilt unabhängig davon, welche Sprache auf der Website ausgewählt wird.
9.6. Ich möchte mich über Ostrom beschweren – Wie kann ich das tun?
Jederzeit kannst du dich über unser Kontaktformular an uns wenden. Gerne versuchen wir, mit dir gemeinsam eine Lösung zu finden.
9.7. Welche Möglichkeiten gibt es, einen Streitfall zu lösen?
9.7.1. Für den Fall, dass wir keine einvernehmliche Lösung finden, kannst du als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen.
9.7.2. Ostrom ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren verpflichtet. Mit Einreichung des Antrags bei der Schlichtungsstelle ist die Verjährung gehemmt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie eV
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
Telefon: 030-2757240-0
Fax: 030-2757240-69
Website: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
9.7.3. Dein Recht auf Anrufung eines Gerichts bleibt hiervon unberührt.
9.7.4. Jederzeit kannst du dich beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur über deine Rechte informieren:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030-22480500
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
9.7.5. Außerdem hat die EU-Kommission für dich als Verbraucher eine Internetplattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link zu erreichen: Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu).
9.8. Wie bekomme ich Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten?
Diese Informationen bekommst du bei deinem lokalen Netzbetreiber.
9.9. Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden, wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der Anbieterliste und den Anbietern selbst bekommst du unter www.bfee-online.de Du kannst dich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen bekommst du unter www.energieeffizienz-online.info.
Verantwortliche Stelle
Aplus Energy GmbH
Strassburger Strasse 55
10405 Berlin, Deutschland
E-Mail: hallo@ostrom.de
Gesetzlich vertreten werden wir durch Matthias Martensen und Karl Villanueva.
Datenschutzbeauftragter
heyData GmbH
Gormann Straße 14
10119 Berlin, Deutschland
E-Mail: info@heydata.de
Die Daten für unsere Aktionen, Verlosungen und Werbegeschenke findest du unter AGB: Gewinnspiel
Die Daten für unser Easee-Gewinnspiel findest du unter AGB: Gewinnspiel (Easee)
Die Daten für unser Werbeprogramms findest du unter AGB: Werbeprogramms
Die Daten für unser Ostrom Preisbremse findest du unter AGB: Ostrom Preisbremse