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Kenne deine Verbraucherrechte für deinen Stromvertrag

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Rahel Kunkel

7.10.2021

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4

Min.

Selbst 2021 passiert es noch, dass es an der Tür klingelt und einfach ein Stromanbieter vor der Tür steht. So auch bereits bei mehreren unserer Kunden. Es wird vorgegeben, dass es sich nur um eine kurze Zählerablesung handelt, am Ende soll noch kurz unterschrieben werden und genau da liegt das Problem. Bei der Unterschrift handelt es sich nicht um die Bestätigung der Zählerablesung, sondern, es wird nichts ahnend ein Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit direkt an der Türe abgeschlossen. Was ein Reinfall. Viele Kunden sind zurecht erstmal geschockt, unternehmen jedoch nichts dagegen. Wir geben euch einen kleinen Lichtblick, wie ihr euch als Verbraucher gegen solche und ähnliche Fälle wehren könnt. Denn in genau diesem und einigen anderen Fällen schützt das deutsche Gesetz den Verbraucher, die wichtigsten Informationen rund um das Kündigungsvorgehen erfahrt ihr hier!

2-wöchiges Widerrufsrecht

Innerhalb einer 2-wöchigen Frist kann der Verbraucher vom sogenannten Widerrufsrecht gebrauch machen. Hierzu muss lediglich der Anbieter des Vertrages kontaktiert werden. Am besten in schriftlicher Form. Sollte es zu einem Härtefall kommen, kann dann nachgewiesen werden, dass der Widerruf tatsächlich rechtens ist. Der Inhalt des Schreibens kann beispielsweise wie folgt sein:

Betreff: Vertrag Beenden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich meinen mit Vertrag mit Ihnen und bitte um kurze Bestätigung.

Vertragsnummer:
Name:
Lieferstelle: Adresse, PLZ, Ort
Zählernummer:

Viele Grüße!

Gesetzliche Kündigungsfrist

Falls zu spät gemerkt wird, was genau eigentlich vorgeht und die 14 Tage bereits vergangen sind, hilft häufig nur noch die gesetzlich vorgegebene Kündigungsfrist. Leider sind gerade Energieverträge mit konventionellen Energieversorgern nicht monatlich kündbar. Häufig ist man in Vertragsstrukturen mit ggf. mehrjähriger Laufzeit "gefangen". Um die nächste Kündigungsfrist nicht zu verpassen, kannst du dich ganz einfach direkt bei einem neuen Lieferanten anmelden, der deinen alten Vertrag kündigt. Auch wir bei Ostrom übernehmen die Kündigung vom Altanbieter und beliefern dich mit Energie, sobald dies möglich ist.

Sonderkündigungsrecht

Falls dein Stromversorger/Lieferant eine Preiserhöhung ankündigt, greift das Sonderkündigungsrecht. Ebenso bei einem Umzug deinerseits. Bei einer Erhöhung des Strompreises steht es dir zu, zum Zeitpunkt der Erhöhung, außerordentlich zu kündigen. Hierbei ist es egal, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist (erfahre mehr über Preisanpassungen hier). Falls du nicht auf dieses Recht hingewiesen wirst in der Information über die Preiserhöhung ist diese rechtlich unwirksam.


Betreff:
Kündigung nach Strompreiserhöhung

Kündigung des Stromliefervertrages

Kundennummer:
Name:
Zählernummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben angekündigt, dass Sie die Strompreise zum TT.MM.YYYY erhöhen werden. Aus diesem Grund mache ich gebrauch von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht und kündige meinen Stromvertrag mit Ihnen bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt. Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Wir hoffen dir ein wenig geholfen zu haben, falls einer dieser Szenarien auch in deinem Fall eingetroffen ist. Bei weiteren Fragen bist du immer willkommen eine E-Mail an unser Team (hallo@ostrom.de) zu schicken oder bei uns im Live-Chat vorbeizuschauen. Unsere Mitarbeiter helfen dir gerne weiter.

Wir geben unser Bestes, um so transparent wie möglich zu sein, und haben eine monatliche Kündigungsfrist, um zu vermeiden, dass die Kunden in langfristige Verträge verwickelt werden, bei denen sie sich vorher ausführlich informieren müssen, wie diese kündbar sind.