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Energy
By
Matthias Martensen & Rahel Kunkel
22.2.2023
4
Min.
Die Strompreise waren noch nie so hoch wie in diesem Jahr. Als Reaktion auf die Energiekrise mussten auch wir bei Ostrom unseren Preis erhöhen. Durch unseren fairen Tarif (einmalig in Deutschland) senken wir auch unsere Strompreise, wenn diese am Markt fallen (wie am 15.12.2022 oder am 12.01.2023).
Trotz der kürzlich fallenden Preise, hat es alle Verbraucher:innen in Deutschland 2022 hart getroffen. Um diese nun zu entlasten, hat die Regierung die Strompreisbremse beschlossen.
Die Strompreisbremse klingt erstmal einfach. Wenn dein Arbeitspreis größer als 40 ct/kWh ist, passiert folgendes:
Bei Ostrom zahlst du aber bereits in den allermeisten Städten weniger als 40 ct/kWh, und dann wird natürlich der günstigere Marktpreis auf deinen ganzen Verbrauch angewendet.
Offiziell gilt die Strompreisbremse bereits ab Januar 2023. Da die Zeit von Beschluss zu Start jedoch zu kurz für die Umsetzung ist, wird dein monatlicher Abschlag erst ab März automatisch angepasst.
Um gleichzeitig Entlastungen aber auch einen Anreiz zum Stromsparen zu schaffen wird die Einsparung anhand deines Basisverbrauchs von 2022 berechnet.
Vereinfachtes Beispiel mit der Annahme, dass der Arbeitspreis bei 60 ct/kWh liegt:
(Bei Ostrom zahlst du aber in den meisten Städten bereits weniger als die Strompreisbremse in Höhe von 40 ct/kWh )
Die Jahresverbrauchsprognose des Netzes liegt bei 2000 kWh:
Verbrauchst du 10% (= 200 kWh) weniger als prognostiziert, also insgesamt 1800 kWh, sparst du von dem Teil, wo der Marktpreis verrechnet wird:
Zusammenfassend: Je mehr Strom du einsparst, desto mehr Geld sparst du! Jede eingesparte kWh wird nämlich auf dem höheren Preisniveau berechnet. Ostrom ist aber wie bereits erwähnt in den meisten Fällen unterhalb der 40 ct/kWh der Strompreisbremse, und dann wird natürlich nur der günstigere Marktpreis verrechnet.
Der örtliche Netzbereiber prognostiziert jährlich den geschätzten Verbrauch deiner Lieferstelle. Dieser Prognose liegen abgelesene Messwerte von dir oder des Netzbetreibers zu Grunde. Diese Jahresverbrauchsprognose wird uns automatisch übermittelt und bietet die Grundlage für die 80 % Berechnung deines Basisverbrauchs.
Falls du grade erst ein- oder umgezogen bist - vor allem in ein neues Gebäude - kann die Jahresverbrauchsprognose abweichen.
Da die Jahresverbrauchsprognose vom örtlichen Netzbetreiber erstellt wird und es gesetzlich festgelegt ist, dass diese genutzt werden soll, können wir diese leider nicht ändern.
Falls du erst kürzlich zu Ostrom gewechselt bist, wird dies deine Jahresverbrauchsprognose nicht beeinflussen. Diese basieren auf Messwerten und sind somit unabhängig vom Lieferanten.
Wenn du bis hier hin gelesen hast, weißt du bereits, dass mehrere Faktoren deine Ersparnisse beeinflussen. Unten findest du einige Berechnungen anhand eines 1-3 Personen Haushalt dazu. Wir werden die Berechnung der Strompreisbremse auch in unseren Tarifrechner integrieren.
Für einen Strompreis von 41 ct/kWh:
Für einen Strompreis von 50 ct/kWh:
Wie bereits erwähnt gilt die Strompreisbremse bereits ab Januar 2023 und hier halten wir uns bei der Auszahlung und Anpassung an die gültigen Gesetze: Solltest du im März 2023 bei uns noch einen Preis von über 40 ct/kWh haben, was ausschließlich an den lokalen Netzentgelten liegt, haben wir die entsprechenden Entlastungen bereits in dein Vertragskonto gebucht, und werden diese im nächsten Abschlag berücksichtigen. Solltest du - wie fast alle unserer Kund:innen - am 01.03.2023 unter der Entlastungsgrenze sein, bist du für die Strompreisbremse nicht berechtigt und erhältst die Entlastungszahlen von Januar und Februar nicht. Das ist leider so vorgesehen im Gesetz, wir finden das auch nicht logisch.
Solltest du weiterhin über 40 ct/kWh sein, werden wir dies zukünftig automatisch in den Abschlägen berücksichtigen. Aber keine Sorge, sollten die Preise weiter sinken, geben wir die Ersparnisse auch wieder direkt weiter!
Nein! Wie oben beschrieben, haben wir bereits alles in die Wege geleitet!
Ostrom, als Stromlieferant, erhält die Strompreisbremsen Gelder basierend auf den Jahresverbrauchsprognosen vom Übertragungsnetzbetreiber erstmals im März 2023. Die Fördergelder bestehen aus den Einnahmen der Übergewinnsteuer sowie staatlichem Zuschuss.
Du kannst uns jederzeit unter hallo@ostrom.de erreichen.